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Energieaudit 2023 – Es ist wieder so weit

Laut Energieeffizienzgesetz (A) bzw. EDL-G (D) mussten große Unternehmen vor acht Jahren zum ersten Mal ein Energieaudit durchführen. Energieaudits müssen alle 4 Jahre wiederholt werden. Nach 2015 und 2019 steht demnach 2023 für die meisten Unternehmen wieder ein Energieaudit an.

Wer ist auditpflichtig? 

Die Auditpflicht ist in § 9 Bundes-Energieeffizienzgesetz (Österreich) bzw. in §1 EDL-G (Deutschland) gesetzlich festgeschrieben. Sie trifft alle (großen) Unternehmen, die nicht unter die Definition eines KMU fallen. Das sind natürlicherweise alle großen Unternehmen. Dazu zählen aber auch kleinere Unternehmen, die zu einem Konzern zugehörig oder ein Unternehmen der öffentlichen Hand sind. Zu beachten ist auf alle Fälle, dass auch verbundene oder Partnerunternehmen zusammen die Grenze zur Auditpflicht überschreiten können und damit auditpflichtig sind.

Abb. 1: Quelle IHK

Was ist zu tun? 

Auditpflichtige Unternehmen beauftragen einen externen Auditor, der die vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllt und im Register der qualifizierten Energiedienstleister, aufzufinden über die Monitoringstelle, eingetragen ist (Österreich). In Deutschland kann man Auditoren in der Energieauditorenliste des BAFA auswählen.

Die Auditoren müssen das Audit verpflichtend nach der zugehörigen Norm EN 16247-1 durchführen. Herzstück des Audits ist der Auditbericht, der dem Unternehmen zum Abschluss übergeben wird. Die darin enthaltenen Eckdaten müssen an die Monitoringstelle (A) gemeldet werden bzw. im BAFA-Portal (D) eingetragen werden.

Eine Besonderheit stellen in Deutschland Unternehmen dar, die weniger als die Bagatellschwelle von 500.000 kWh Energie (Strom, Wärme und Kraftstoffe) verbrauchen. Für diese entfällt die Auditpflicht. Sie müssen allerdings die Eckdaten zum Energieverbrauch ebenfalls online im BAFA-Portal eintragen. Freigestellt von der Online-Meldung sind alle Unternehmen, die ein Energie- oder EMAS-Umwelt-Managementsystem eingeführt haben.

Wann muss das Audit abgeschlossen sein? 

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der neue Auditbericht spätestens nach Ablauf von vier Jahren erstellt ist. Maßgebend dabei ist das Datum des letzten Berichts.

Welchen Nutzen hat ein Unternehmen? 

Natürlich ist das Energieaudit eine unternehmerische Pflicht. Die Absicht des Gesetzgebers ist es dabei, Unternehmen zu helfen, mehr über den energetischen Zustand des Unternehmens zu erfahren und die Energieeffizienz zu steigern.

Am Ende wissen die Verantwortlichen, wieviel Energie im Unternehmen verbraucht wird und wie hoch die Energiekosten sind. Sie erfahren zusätzlich, wo die Energie im Einzelnen verbraucht wird. Am wichtigsten scheint mir aber die Liste der Effizienzpotentiale zu sein. Sie verrät, welche Möglichkeiten zur Energieeinsparung es im konkreten Fall gibt und wo Unternehmen investieren müssen, um den Energieverbrauch zu senken, und was die großen Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität sind.

Energieaudit für KMU 

Auch alle anderen Unternehmen, die nicht der Auditpflicht unterliegen, können vom Energieaudit profitieren. Um diese Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits zu motivieren, erhalten sie einen Zuschuss von 80% der Auditkosten vom BAFA (D). Der Energieberater bzw. Energieauditor unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Die CONSENZUM Managementberatung hat eine ihrer Kernkompetenzen in der Einführung integrierter Managementsysteme. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Durchführung von Energieaudits und bei der Umstellung auf ein Energiemanagementsystem nach 50001.

Zu unserem Leistungsangbeot zum Thema Managementsysteme

Von: Dr. Rudi Eder

Veröffentlicht am: 29. März 2023

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