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CSRD – Änderungen durch das Omnibus I-Paket

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung und verpflichtet Unternehmen dazu, umfassend über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Ziel der Richtlinie ist es, Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Auswirkungen von Unternehmen zu schaffen und damit Investoren, Behörden und anderen Stakeholdern fundierte Entschei-dungsgrundlagen zu liefern.
Mit dem sogenannten Omnibus I-Paket hat die Europäische Union eine Reihe von Anpassungen an der CSRD vorgenommen. Diese Änderungen sind Teil eines umfassenden Vereinfachungspakets der EU-Kommission, das darauf abzielt, regulatorische Komplexität zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.

VSME – Der relevante Nachhaltigkeitsstandard für den Mittelstand

Im Zuge der CSRD-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind große Unternehmen gefordert, Fragen zu Nachhaltigkeitsthemen im Lagebericht der Bilanz zu beantworten. Nun hat die EU in einem Omnibusverfahren die Anforderungen an die CSRD-Berichterstattung für diese Unternehmen erleichtert. So sind in Zukunft nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern berichtspflichtig. Über die Lieferkette ist das Thema aber auch für mittelständische Unternehmen relevant.