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Energieaudit 2023 – Endspurt bis Nikolaus

Die meisten Unternehmen müssen vor dem 6. Dezember 2023 ihr diesjähriges Energieaudit abgeschlossen haben. Audit-pflichtig sind überwiegend große Unternehmen, aber auch mittelständische Unternehmen, die zu einem Konzern zugehörig oder mit anderen Unternehmen verbunden sind.

Was ist zu tun? 

Auditpflichtige Unternehmen beauftragen einen externen Auditor, der die vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllt und im Register der qualifizierten Energiedienstleister, aufzufinden über die Monitoringstelle, eingetragen ist (Österreich). In Deutschland können Auditoren aus der Energieauditorenliste des BAFA ausgewählt werden.

Wie läuft ein Audit ab? 

Die Auditoren müssen das Audit nach der zugehörigen Norm EN 16247-1 durchführen. Die Norm gibt die einzelnen Schritte vor (siehe Abb.1), die verpflichtend zu durchlaufen sind. Wichtige Schritte während des Audits sind die Analyse der Energieströme und Energieverbraucher im Zuge der Datenerfassung, sowie der Außeneinsatz, bei dem der Auditor die Anlagen und Einrichtungen vor Ort begutachtet.

Abb. 1: Die 6 Schritte des Energieaudits (Quelle: CONSENZUM)

Aus den Erkenntnissen während der Vorortbesichtigung und der Analyse erstellt der Auditor eine Liste mit möglichen Effizienzpotentialen. Diese Liste bietet dem Unternehmen einen Überblick, welche energetischen Verbesserungen möglich sind und wieviel Energie eingespart werden kann. Im Auditbericht werden alle Daten, Analyseergebnisse und Verbesserungspotentiale übersichtlich zusammengestellt. Er dient dem Unternehmen als Basis für zukünftige energetische Verbesserungen.

Muss das Audit vor Nikolaus abgeschlossen sein? 

Das Energieaudit muss spätestens 4 Jahre nach dem Datum des letzten Auditberichts abgeschlossen sein. Da die meisten Unternehmen das erste Audit vor dem 6. Dezember 2015 und dann wieder nach 4 Jahren durchgeführt haben, wird das Gros der Audits vor Nikolaus fällig und muss mit dem Bericht abgeschlossen sein. Für geübte Auditoren bleibt immer noch ausreichend Zeit, um das Energieaudit rechtzeitig zum Abschluss zu bringen.

Abb. 2: Quelle IHK

Welchen Nutzen hat ein Unternehmen? 

Unternehmen erfahren, welche konkreten Möglichkeiten zur Energieeinsparung es gibt, welche Quick-Wins zu holen sind und mit welchen investiven Maßnahmen sie den Energieverbrauch langfristig senken können.

Die CONSENZUM Managementberatung hat eine ihrer Kernkompetenzen in der Einführung integrierter Managementsysteme. Wir unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Durchführung von Energieaudits und bei der Umstellung auf ein Energiemanagementsystem nach 50001.

Zu unserem Leistungsangebot zum Thema Managementsysteme

Von: Dr. Rudi Eder

Veröffentlicht am: 23. September 2023

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