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Der vierte Schritt zur Klimaneutralität – die CO2-Kompensation

Sie wollen Ihr Unternehmen auf den Weg zur Klimaneutralität bringen und haben bereits die ersten drei Schritte absolviert. Sie haben Ihre Effizienzpotentiale ausgeschöpft und Ihren Energieverbrauch so weit als möglich gesenkt. Sie setzen erneuerbare Energie als Strom und Wärme ein und elektrifizieren den Fuhrpark. Jetzt wollen Sie die letzte Etappe angehen und die Ziellinie zum klimaneutralen Unternehmen überschreiten. Dafür gilt es, die verbliebenen Mengen an Treibhausgasen zu kompensieren, die Sie durch Ihr Unternehmen generieren.

Der Weg zum klimaneutralen Unternehmen gliedert sich in 4 Etappen (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Der Weg zur Klimaneutralität

Unter dem Begriff CO2-Kompensation verstehen wir im Kontext der Klimaneutralität die Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen an Treibhausgasen, die durch den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens entstehen.

Scope 3 als zentrales Thema der CO2-Kompensation

Das GHG-Protocol als bekanntestes Zertifizierungssystem für Treibhausgase strukturiert die Maßnahmen zur Klimaneutralität in die Scopes 1-3. In den Maßnahmen zur Energieeffizienz und zu den Erneuerbaren werden alle Energien aus Scope 1 (CO2-Emission durch das Beheizen von Gebäuden oder den Betrieb eines Fuhrparks) und aus Scope 2 (Strombezug und Stromverbrauch) berücksichtigt.

In der Phase der Kompensation gilt es auch die Scope 3-Emissionen zu berücksichtigen. Darin enthalten sind nicht nur die eigenen Energiequellen (z.B. Heizöl) und die bezogenen Energien (z.B. Strom), sondern zusätzlich alle Energien, die durch die Unternehmenstätigkeit verursacht werden. Dazu gehören u.a. die Mitarbeiter (Arbeitswege, Kantine), die bezogenen Materialien und die Transporte von Rohstoffen und Produkten. Diese Emissionen sind nicht nur schwieriger zu berechnen, sie sind vor allem ungleich schwerer zu reduzieren.

Es werden also immer CO2-Mengen im Unternehmen verbleiben, die Gegenstand einer Kompensation sind. Im günstigsten Fall kann das durch eigene PV-Anlagen geschehen. Der Normalfall wird aber sein, dass Unternehmen in internationale Klimaschutzprojekte investieren, die sonst nicht realisiert werden würden und nur durch die Finanzierung aus der Kompensation entstehen. Es ist unerlässlich, vor einer Kompensation die vorgelagerten Etappen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu meistern und alle Anstrengungen zu unternehmen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken.

Auf die Zertifizierung der  Klimaschutzprojekte achten

Klimaschutzprojekte zur Kompensation können eindimensional sein, wie die Errichtung einer Windenergie- oder PV-Anlage in Europa. Der Großteil der Projekte ist in Asien, Afrika oder Südamerika angesiedelt, da dort die Investitionen niedriger sind und das investierende Unternehmen mit weniger Aufwand mehr erreichen kann. Ein großer Vorteil liegt darin, dass mehrdimensionale Effekte erreicht werden. Zusätzlich zur CO2-Kompensation werden durch Regenwald- oder Kochöfenprojekte weitere UNO-Nachhaltigkeitsziele verfolgt.

Abb. 2: UNO-Nachhaltigkeitsziele

Um Investitionen in unseriöse Maßnahmen zu vermeiden, gilt es Projekte auszuwählen, welche die anerkannten internationalen Standards einhalten und sowohl die Qualität der Projekte, die Berechnung der CO2-Mengen, als auch die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate verifizieren. Die gängigsten Standards sind der Gold Standard und der VCS Verified Carbon Standard. Wir empfehlen auch, sich über die Länder zu informieren, in denen die Projekte durchgeführt werden.

Die CONSENZUM Managementberatung unterstützt mittelständische Unternehmen im Prozess zur Klimaneutralität, von der Erstellung der CO2-Bilanz, über die Realisierung von Energieeffizienz bis hin zur CO2-Kompensation.

Zu unserem Leistungsangebot zum Thema Klimaneutralität

Von: Dr. Rudi Eder

Veröffentlicht am: 28. Oktober 2022

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